thailand


Botschaften des Königreichs Thailand

Thailändische Botschaft Berlin
12163 Berlin, Lepsiusstrasse 64/66
Tel: (+49 30) 79 48 10
Fax: (+49 30) 79 48 15 11
E-mail:
general@thaiembassy.de
consular@thaiembassy.de
Öffnungszeiten 9.00-13.00 (Mo-Fr)
Thailändische Botschaft Wien
1180 Wien, Cottagegasse 48
Tel: (0043-1) 478 33 35
Fax: (0043-1) 478 29 07
E-mail:
embassy@thaivienna.at
Öffnungszeiten: 09.00 - 12.30 (Montag - Freitag)
Thailändische Botschaft Bern
3097 Liebefeld-Berne, Kirchstr. 56
Tel: (41-31) 970303034, 970303839
Fax: (41-31) 970-3035
E-mail:
thai.bern@bluewin.ch
Öffnungszeiten: 09.00 - 12.00 (Montag - Freitag)

Deutsche, Österreicher und Schweizer benötigen für eine Einreise nach Thailand kein Visum. Der Aufenthalt ist bei dieser visafreien Einreise ist dann jedoch auf maximal 30 Tage begrenzt und es sind dann nur noch zwei Wiedereinreisen hintereinander zulässig. Das bedeutet, dass man nach diesen 30 Tagen theoretisch über die Grenze eines Nachbarlandes (Laos, Burma, Kambodscha, Malaysia) ausreisen und 2 x für weitere 30 Tage einreisen kann ("Visa-Run"). Mit dieser visafreien Einreise ist also innerhalb eines halben Jahres nur ein Aufenthalt von maximal 3x30 Tagen möglich. Will man länger in Thailand bleiben, dann benötigt man ein Visum.

Touristenvisum

Aufenthaltsdauer maximal 60 Tage, das Visum kann aber in Thailand für 1 x 30 Tage und dann 1 x 14 Tage verlängert werden. Antragstellung bei den Thai Botschaften und Konsulaten.

Visa-Verlängerungen beim Immigration Office, 507 Soi Suan Plu, South Sathorn Rd., Yannawa, Bangkok 10120 (Tel. +66-2-287-3101 bis -3110, Fax -287-1310).


Non-Immigrant-90 Tage-Visa

Es gibt verschiedene Non-Immigrant-Visaarten (je nach Aufenthaltszweck bzw. Voraussetzungen):

  • "O" - mit thailändischen Staatsbürgern verheiratet (unter Vorlage der Heiratsurkunde)
  • "O" - ehemalige thailändische Staatsbürger und deren Ehepartner (unter Vorlage der Heiratsurkunde und Nachweis der thailändischen Herkunft)
  • "O" - Kinder thailändischer Staatsbürger (unter Vorlage der Geburtsurkunde)
  • "O" - Rentner (unter Vorlage der Rentenbescheinigung)
  • "B" - Geschäftsreisende (Kostenübernahmeerklärung der Firma mit Angabe des Aufenthaltszeitraums; bei mehr als 15 Tagen Aufenthalt eine Kopie der Arbeitserlaubnis bzw. der Antragstellung)
  • "ED" - Schüler (eine Aufnahmebestätigung der Schule in Thailand); Student (Certificate of Eligibility for Non-Immigrant Student - Form NIS); Dozent/Professor (Certificate of Eligibility for Non-Immigrant Lecturer - Form NIL); Lehrer (Bestätigung der Schule in Thailand)
  • "M" - Filmproduzenten (bestätigte Drehgenehmigung der Film Board Commission of Thailand); Journalisten u. Berichterstatter (Genehmigung des Thailändischen Außenministeriums - Ministry of Foreign Affairs, Press Division)
  • "R" - für religiöse Zwecke (Studium des Buddhismus, Missionare)

Allgemeine Voraussetzungen: Eine Kopie der aufgeführten Belegdokumente muß bei der Antragstellung hinterlegt werden. Die Kosten-übernahmeerklärung der Firma bzw. Bestätigung der Schule ist an die visaerteilende Vertretung zu adressieren.
Jedes Visum (1 Einreise) ist ab Ausstellungstag 90 Tage gültig. Innerhalb dieser Zeit muß der Antragsteller eingereist sein; andernfalls muß ein neues Visum beantragt werden.
Der Reisepaß mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten am Tag der Ankunft in Thailand. Kinderausweise werden in Thailand nicht anerkannt.
Der Antrag muß vom Antragsteller selbst unterschrieben werden. Ein Elternteil unterschreibt für minderjährige Kinder.
Bei Einreise mit einem Standby-Ticket besteht Visapflicht.
Achtung: Vermeiden Sie unbedingt die Aufenthaltsdauer Ihres Visums zu überschreiten. Ein einzelner Tag wird bei der Ausreise evtl. noch toleriert. Für jeden überschrittenen Tag wird, bei der Ausreise, eine Gebühr von 500 Baht fällig. Im Reisepass wird ein Eintrag gemacht, der bei späteren Visaanträgen zu Problemen führen kann. Wenn Sie bei einer Polizeikontrolle mit abgelaufenem Visum angetroffen werden, können Sie mit Haft und Abschiebung rechnen. Längerfristige überschreitungen führen zu hohen Geldstrafen bzw. Haftstrafen.


Non-Immigrant-Jahres-Visa Type B-A

Allgemeine Voraussetzung ist, dass man mit einem gültigen 90 Tage-Non-Immigrant-Visum eingereist ist, d.h. Anträge sind nicht auf der thailändischen Vertretung in Europa zu stellen, sondern nur beim Immigration Office, 507 Soi Suan Plu, South Sathorn Rd., Yannawa, Bangkok 10120 (Tel. +66-2-287-3101 bis -3110, Fax -287-1310).
Die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen ein solches Jahres-Visum zu erhalten haben:

Personen ab 50 Jahren (Rentner) - Voraussetzung: 800 000 Baht auf thailändischem Konto oder ausreichende Rente bzw. Pension
Personen die mit Thais verheiratet sind - Voraussetzung: Bankguthaben von 400 000 Baht auf thailändischem Konto oder ein monatliches Einkommen von 40 000 Baht gefordert
Geschäftsleute und Angestellte von Firmen in Thailand

Aufenthaltsdauer: 365 Tage, wenn Ausreisen aus Thailand in diesem Zeitraum geplant sind, sollte man ein "Re-Entry Permit" beantragen (sonst verfällt das Jahresvisum).




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