Wirtschaft und Handel - Unternehmerinformation für ThailandFirmengründungen Wie in den meisten Ländern, gibt es auch in Thailand drei Rechtsformen von Unternehmen: Einzelunternehmen, Teilhaberschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Bei ausländischen Investoren ist die populärste Unternehmensform die private Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Private Gesellschaften mit beschränkter Haftung benötigen ein Minimum von sieben Unternehmensgründern, einen Gesellschaftsvertrag, eine Gründungsversammlung. Die GesmbH muß registriert werden und es muß eine "Unternehmens-Einkommenssteuer-ID-Karte" eingeholt werden, und das Buchhaltungsverfahren muß dem im Zivil- und Wirtschaftsgesetz, dem Einkommensgesetz und dem "Accounts Act" entsprechen. Einmal jährlich muß eine Bilanz erstellt und beim "Department of Revenue" und Wirtschaftsregistrierung angemeldet werden. Zusätzlich ist es erforderlich daß Unternehmen die Lohnsteuer von den Gehältern der ständigen Angestellten einbehalten. Joint Ventures Ein Joint Venture kann man (in Übereinstimmung mit der üblichen Praxis) als eine Gruppe von (natürlichen oder juristischen) Personen beschreiben, die eine übereinkunft über eine gemeinschaftliche Geschäftstätigkeit schließen. Das ist aber noch keine Rechtspersönlichkeit im Sinne des Zivil- und Wirtschaftsrechts. Dennoch unterliegt das Einkommen von Joint Ventures der Unternehmensbesteuerung gemäß den Steuergesetzen, die das Joint Venture sehr wohl als Rechtsperson ansieht. Investitionsförderung Das "Board of Investment" (BOI) ist jene Regierungsagentur, die für das Bereitstellen von Anreizen verantwortlich ist, damit Investitionen des privaten Sektors in aus staatlicher Sicht vorrangige Projekte und Geschäftsbereiche fließen. Die Struktur, die Rolle und die politischen Richtlinien des BOI folgen heute im Allgemeinen jenen Richtlinien, die im "Investment Promotion Act" von 1977 (in der Fassung von 1991) enthalten sind. Das BOI ist unter dem Vorsitz des Premierministers und umfaßt sowohl Mitglieder als auch Berater, wichtige Minister und Repräsentanten des privaten Sektors. Das Büro des BOI fungiert als der administrative Arm des Gremiums. BOI hat sechs regionale Büros in Songkhla, in Nakhon Ratchasima, in Chiang Mai, in Chonburi, in Surat Thani und in Ubon Ratchathani und vier überseebüros in New York, in Frankfurt, in Tokyo und in Paris. Einreisebestimmungen, Arbeitserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitsrecht Das Ausländerbeschäftigungsgesetz verpflichtet alle Ausländer, die in Thailand arbeiten, vor der Aufnahme dieser Tätigkeit um eine Arbeitserlaubnis anzusuchen, ausgenommen sie suchen unter dem "Investment-Promotion-Law" an, in welchem Fall sie eine 30-tägige Frist für dieses Ansuchen zur Verfügung haben. Non-Immigrant-Visa stellen für den Inhaber die Anspruchsberechtigung dar, um eine Arbeitserlaubnis anzusuchen (keinesfalls aber Touristen-Visa!), und erlauben dem Inhaber auch bereits während der Bearbeitungszeit des Ansuchens um Arbeitsbewilligung die vorgesehene Tätigkeit aufzunehmen. Zahlungsbedingungen Diese schwanken von Firma zu Firma, die übliche Praxis ist aber ungefähr 30 bis 45 Tage nach Lieferung.
Zoll Exportabgaben werden nur einigen wenigen Warengruppen auferlegt, einschließlich Reis, Lederwaren, Alteisen und Stahl, Gummi (einschließlich Latex) Gummiabfälle, Teakholz und andere Holzarten. Ausgenommen von der Verpflichtung zur Zollabgabe ist der Import von Maschinen, Ausrüstung und Materialien für Öl- und Gas Konzessionsinhaber und deren Sub- und Zulieferfirmen; ebenso zollbefeit sind bestimmte vom Board of Investment geförderte Unternehmen. Import und Ausfuhrbestimmungen Obgleich Exporte und Importe in Thailand im allgemeinen mit einem Minimum an Regulierungen stattfinden können, sind bestimmte Einzelgüter abhängig von Beschränkungen in Form von völligem Verbot, Steuerabgaben oder Lizenzen. So wird der Export von ungeschältem Reis und von Reisflocken ausdrücklich verboten. Andere Waren wie Gummi, Bauholz, Reis, Fell und Leder, Seidengarn und Eisenschrott können an ausländische Kunden verkauft werden, aber sie werden mit Abgaben belegt. Um bestimmte Güter wie Rinder oder Zucker exportieren zu können, muß man eine Lizenz von den entsprechenden Behörden beantragen. Mit Ausnahme von einigen festgelegten Gütern, die als direkte Konkurrenz für inländische Produkte angesehen werden, können Waren nach Thailand frei importiert werden. Eine Lizenz für den Import geschützer Warengruppen muss beim Handelsministerium beantragt werden. Anträgen für diese Lizenz müssen Dokumente wie etwa der Auftrag des Lieferanten, eine Rechnung, Bestätigung oder andere adäquate Dokumente beigefügt werden. Im Einzelfall kann es erforderlich sein, zusätzliche Sondergenehmigungen von anderen Regierungsbehörden einzuholen. Devisenbestimmungen Seit 1991 hat Thailand die Steuerung von Devisengeschäften gelockert. Diese Lockerung erlaubt autorisierten Banken die Abwicklung der meisten Geldtransaktionen mit dem Ausland ohne staatliche Aufsicht. Thais müssen Fremdwährungen in Bath wechseln oder innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt auf einem Fremdwährungskonto deponieren. Das Tagessaldo eines Thailänders in Fremdwährungen darf 5 Millionen USD für juristische Personen, und 500.000 USD für natürliche Personen nicht übersteigen. Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Höhe von Investitionkapital oder von Auslandsanleihekapital, das nach Thailand überwiesen wird. Aufzeichnungen über Kapitalanweisungen nach Thailand sollten in Evidenz gehalten werden, um späteren Kapitalrücktransfer zu beschleunigen. Ausländische Investitionen in Form von Devisenkapital oder Darlehen müssen in Bath umgewandelt werden oder vom thailändischen Empfänger innerhalb von 7 Tagen auf einem Devisenkonto hinterlegt werden. Die Rückführung von Investitionen, Kreditmitteln, Profiten, Zinsen und von Dividenden aus Thailand heraus ist nicht eingeschränkt, obgleich im allgemeinen Steuer auf überweisung von Profiten, Zinsen und von Dividenden einbehalten wird. Die Menge an thailändischer Währung, die ein Reisender ausführen darf, ist auf 50.000 Bath begrenzt. Thailänder können Kapital für internationale Investitionen und Darlehen bis zu US$5 Million pro Jahr ins Ausland rückführen, wobei aber formal die Zustimmung der Bank von Thailand eingeholt werden muss. Erträge aus thailändischen Exporten die 500.000 Bath überschreiten, müssen für 120 Tage gesammelt werden und in thailändische Währung umgewandelt werden oder binnen 7 Tagen auf einem Devisenkonto deponiert werden. Beschriftungs/Etiketten Regelungen Importierte Nahrungsmittel müssen mit Etiketten versehen werden, die durch das thailändische "Nahrungs- und Arzneimittelverwaltungsamt" genehmigt sein müssen. Solche Aufkleber müssen den Produktnamen anführen, eine Beschreibung, das Nettogewicht oder das Volumen sowie Herstellungs- und Verfalldatum. Auf dem Etikett muß des weiteren der Name und die Adresse des Herstellers oder Händlers angeführt sein sowie die Produkt- bzw. Etiketten- Registriernummer. Alle Aufkleber (ausgenommen jene für alkoholische Getränke) müssen in Thai gedruckt werden. Dem Antrag fur eine Etikettenzulassung durch das thailändische "Nahrungs- und Arzneimittelverwaltungsamt" ist eine Bescheinigung des Ursprungslandes über eine Nahrungsmittelanalyse beizufügen, bzw. eines bevollmächtigten privaten Labors. Diese Bescheinigung einer Analyse darf nicht älter als ein Jahr sein. Das Resultat der Analyse muß mit den Qualitätsstandards übereinstimmen, die vom Gesundheitsministerium festgelegt wurden. Eine englische Kopie der ministeriellen Verordnung kann kostenlos von der "Nahrungs- und Arzneimittelbehörde" im Gesundheitsministerium erhalten werden. Fünf Kopien des ursprünglichen Etiketts, zusammen mit den Thai-Etiketten (die so angebracht sein müssen, wie für die Vermarktung in Thailand vorgesehen) müssen dem Antrag beigefügt werden. Technische Richtlinien und Standards Das Wachstum im Außenhandel in den letzten Jahrzehnten hat dazu geführt, daß Firmen immer wieder ihre Qualitätsverfahren und Methoden gegenüber den Auslandskunden rechtfertigen mußten. Die Adaption der internationalen Normierung dieser Qualitätsverfahren führte zur übernahme der ISO-Normen. Mittlerweile sind über 1500 Thai-Unternehmen mit ISO 9001 und 9002 Zertifikaten versehen, jedoch nur etwa 200 thailändische Unternehmen verfügen über die mit Umweltstandards verbundenen Zertifikate der ISO 14000er Serie. Das Thai "Industrial Standards Institute" (www.tisi.go.th) ist für die überprüfung und Zertifizierung zuständig und bietet zugleich Hilfestellung für Unternehmen, die eine derartige Zertifizierung anstreben. Steuern In Thailand gibt es nationale und lokale Steuern. Die wichtigsten Steuern in Thailand umfassen direkte Steuern (persönliche Einkommenssteuer (0-37%), Körperschaftssteuer (10-30%), Mineralölsteuer) und indirekte Steuern (7% Mehrwertsteuer), spezielle Gewerbesteuern, Einfuhrzoll, Verbrauchssteuer, Stempelabgaben und Vermögenssteuer). Der Steuereinzug erfolgt durch das Finanzministerium, und zwar durch drei Ämpter: das Zollamt, das für Import- und Exportabgaben verantwortlich ist; das "Revenue Department", das für die Einziehung der Einkommenssteuer, der VAT, der spezifischen Gewerbesteuern und der Stempelabgaben zuständig ist; und das "Excise Department", das Verbrauchssteuern auf bestimmten spezifischen Gebrauchsgütern einhebt. Lokale Körperschaften sind für die Einhebung von Abgaben für Anlagevermögen/Grundbesitz und von Gemeindeabgaben zuständig. Der Revenue Code ist das eigentliche Hauptsteuerrecht in Thailand. Das Gesetzbuch regelt die persönliche Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Mehrwertsteuer, spezifische Gewerbesteuern und die Stempelabgaben. Der Petroleum Income Tax Act regelt die Besteuerung der Öl- und Gaskonzessionäre, und der "Customs Act" regelt Tarife für Importe und Exporte. Andere Gesetze regeln Verbrauchssteuer und Vermögenssteuer (www.boi.go.th/english/how/taxation.asp)
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