Heirat mit Thailänderin in ThailandEine Heirat in Thailand erfolgt vor dem Standesbeamten des Bezirksamtes (Amphur). Die Ehe kann bei jedem beliebigen Bezirksamt geschlossen werden. Voraussetzungen, die ein thailändischer Staatangehöriger nach seinem Heimatrecht für die Eheschliessung erfüllen muss, sind (auszugsweise):
Der/die deutsche/österreichische Verlobte benötigt für die Eheschliessung in Thailand ein deutsches bzw. österreichisches Ehefähigkeitszeugnis. Dieses wird von den deutschen/österreichischen Standesbeamten in der Gemeinde, in der der Antragsteller gemeldet ist bzw. zuletzt gemeldet war, ausgestellt. Bei Vorlage dieses gültigen Ehefähigkeitszeugnisses (nicht älter als 6 Monate) stellt die Botschaft eine Konsularbescheinigung in deutscher und thailändischer Sprache aus. Diese ist dem thailändischen Standesbeamten bei der Eheschliessung vorzulegen. Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung liegt in der Regel bei 2-3 Arbeitstagen. Die Botschaft ist verpflichtet, vor Aushändigung der Konsularbescheinigung, die Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses im Original zu verlangen. Ferner sind bei der Beantragung der Konsularbescheinigung die Pässe der Verlobten vorzulegen, vom deutschen Verlobten ausserdem eine Melde- bzw. Abmeldebescheinigung. Darüber hinaus muß der deutsche Verlobte folgende Angaben machen:
Bei Abholung der Konsularbescheinigung ist die persönliche Vorsprache des/der deutschen Verlobten zur Beglaubigung seiner Unterschrift erforderlich.
Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses
Urkunden des deutschen Verlobten:
Urkunden der thailändischen Verlobten:
Die thailändischen Urkunden sind bei dem Bezirksamt erhältlich, bei dem der/die thailändische Verlobte gemeldet ist. Eine Beschaffung über die Botschaft ist nicht möglich. Die thailändischen Urkunden müssen zunächst in die deutsche Sprache übersetzt und (üblicherweise) über die Deutsche Botschaft "legalisiert" werden, bevor sie dem Antrag auf Erteilung des Ehefähigkeitszeugnisses beigefügt werden können. Die Übersetzungen sollten von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer angefertigt werden. Eine Aufstellung der für die thailändische Sprache zugelassenen Übersetzer ist auf Anfrage bei der Botschaft erhältlich. Sind bereits Übersetzungen vorhanden, die von einem nicht vereidigten Übersetzungsbüro in Thailand angefertigt wurden, sollten diese zusätzlich einem vereidigten Übersetzer zur Bestätigung vorgelegt werden. Eine Beglaubigung von Übersetzungen durch die Botschaft ist nicht möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Legalisation der thailändischen Urkunden mit einer Bearbeitungsdauer von 6 bis 8 Wochen gerechnet werden muss, da die thailändischen Behörden zu beteiligen sind. Die Botschaft hat daher nur bedingt Einfluß auf die Bearbeitungsdauer. Ob die Vorlage von legalisierten Unterlagen erforderlich ist, muss beim Standesamt erfragt werden.
Hinweis:
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