Heirat von Schweizern mit Thais[1] Geburtsurkunde Original (wenn keine Urkunde vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung des Amphoer mit Angabe von Geburtsdatum, Geburtsort, Namen von Vater und Mutter, wenn möglich auch Angabe des Mädchennamens (Ledigname der Mutter), Bestätigung darf nicht älter als 2 Monate sein) [2] Wohnsitzbestätigung (= Hausregistrationsblatt), nicht älter als 2 Monate, Original oder vom Amphoer beglaubigte Fotokopie [3] Zivilstandsausweis (= Bestätigung des Amphoer, dass Person noch ledig ist oder sich nach der Scheidung vom .... nicht wiederverheiratet hat) Original, nicht älter als 2 Monate [4] falls geschieden a) Scheidungsurkunde Original b) Scheidungsprotokoll Original c) Scheidungsregistration Original d) evtl. frühere Heiratsurkunde [5] Mindestalter 18 Jahre; [6] gültiger Thai Pass [7] Falls Namen oder Vornamen der Thailänderin oder ihrer Eltern geändert wurden, entsprechende Namensänderungsurkunden, Original oder beglaubigte Fotokopien [8] Zentralstrafregisterauszug (ev. Leumundszeugnis). ALLE UNTERLAGEN WERDEN VOM THAILÄNDISCHEN GENERALKONSULAT IN ZÜRICH UND BASEL ÜBERSETZT UND BEGLAUBIGT. Heirat in Thailand - Unterlagen der Thailänderin : [1] wie unter "Heirat in der Schweiz" alle Unterlagen vom thail. Generalkonsulat in Zürich übersetzt und beglaubigt [2] Nationalitätsausweis und Ehefähigkeitsausweis der Thailänderin, ausgestellt durch das thail. Generalkonsulat in Zürich [3] Eheversprechen der Thailänderin, abgegeben auf der Schweizer Botschaft in Bangkok. Diese Unterlagen werden beim Zivilstandsamt der Wohnortgemeinde des Schweizer Ehegattens eingereicht, welche für ihn den Heiratsfähigkeitsausweis erstellt. Heirat in Thailand - Unterlagen des Schweizers : [1] gültiger Schweizerpass [2] Zivilstandsausweis der Heimatgemeinde [3] Scheidungsurteil, falls geschieden [4] Bestätigung des Arbeitgebers betreffend Anstellung und Jahresverdienst oder einen Vermögens und Einkommensausweis [5] Wohnsitzbestätigung der Wohnortgemeinde [6] Zwei Referenzen in der Schweiz. Aufgrund obiger Papiere stellt die Schweizer Botschaft in Bangkok eine "marriage application" aus, mit welcher in einer thailändischen Gemeinde geheiratet werden kann. Nach der Eheschliessung muss die Heiratsurkunde bei der Schweizer Botschaft in Bangkok eingereicht werden zwecks Weiterleitung in die Schweiz und Anerkennung der Heirat durch die Schweiz (Dauer: 3-4 Monate). Das thail. Generalkonsulat kann für die Vollständigkeit der Unterlagen keine Verantwortung übernehmen. Bitte setzen Sie sich vor Ihrer Abreise mit der Schweizer Botschaft in Bangkok in Verbindung und erkundigen Sie sich persönlich nochmals über die erforderlichen Unterlagen: Schweizer Botschaft in Thailand: 35 North Wireless Road, G.P.O. Box 821, Bangkok 10501, Tel. (0066?2) 253.0156?60 oder Fax (0066?2) 255.4481. Es werden nur Übersetzungen beglaubigt, die vom Thail. Generalkonsulat in Zürich und Basel ausgeführt wurden.
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beginnt mit einem Bangkok Flug
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