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London plant schärferes Zuwanderungsgesetz
Reaktion auf wachsende Skepsis der Bevölkerung - Opposition fordert jährliche Begrenzung.
Großbritannien will mit teureren Visa und Sprachtests die Zahl der Migranten aus Entwicklungsländern drosseln, bereits im Land lebende Neu-Bürger werden zu rascherer Integration gedrängt. Entsprechende Ideen hat jetzt Innenministerin Jacqui Smith im Unterhaus vorgestellt. Damit reagiert die Labour-Regierung auf zunehmende Unruhe in der Bevölkerung über die bisher liberal gehandhabte Zuwanderung. In Zukunft werde "der Prozess der Einbürgerung strenger", kündigte Premierminister Gordon Brown an.
Ausdrücklich sind auch in Zukunft sämtliche EU-Bürger von der geplanten Verschärfung ausgenommen. Seit 2004 haben sich hunderttausende von Mittel- und Osteuropäern, darunter eine halbe Million Polen, auf der Insel niedergelassen - was in kleineren Städten wie Crewe oder Slough zu Problemen in Schulen und Krankenhäusern führte. Nach Berechnungen des Nationalen Statistikamtes ONS wird die Bevölkerung Großbritanniens (derzeit: 60,2 Millionen), anders als in den meisten westeuropäischen Staaten, in den nächsten Jahrzehnten erheblich zunehmen und im Jahr 2028 die 70-Millionen-Schwelle erreichen.
Smiths Vorschläge lösen das seit Jahrzehnten unter verschiedenen Regierungen praktizierte Verfahren ab. Bisher haben legale und unbescholtene Einwanderer nach fünf Jahren Aufenthalt in Großbritannien Anrecht auf die unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis ILR und damit auch Anspruch auf Sozialwohnung, Arbeitslosenerlaubnis und Kombi-Lohn.
Rund 60 Prozent bewerben sich anschließend auch um einen britischen Pass. In Zukunft wird das ILR-System abgeschafft; stattdessen müssen sich alle Residenten fünf Jahre nach ihrer Ankunft um einen Pass bemühen. Dieser wird "aktiven Bürgern", die beispielsweise in Wohltätigkeitsorganisationen mithelfen, bereits nach einem Jahr Probezeit gewährt, alle anderen erhalten ihn nach drei Jahren.
Voraussetzungen bleiben auch weiterhin ein leeres Strafregister sowie ausreichende Englisch-Sprachkenntnisse. Erst der Pass gibt den Neubürgern Zugang zum Sozialsystem. Die konservative Opposition kritisierte die Pläne der Regierung als unausgegoren und forderte statt des "teuren, bürokratischen Verfahrens" eine jährliche Begrenzung der Einwanderung.
Ohne dass darüber öffentlich Klartext geredet wird, richten sich viele der jetzt angekündigten Maßnahmen gegen den Zuzug weiterer Muslime aus ländlichen Gegenden der früheren britischen Kolonien Pakistan und Bangladesch. Bis heute halten es viele der 1,7 Millionen britischen Muslime für normal, ungebildete junge Frauen aus den Herkunftsländern zu importieren. Deren Kinder wachsen also auch in dritter und vierter Generation in einem sozialen und sprachlichen Ghetto auf.
Regierungsvertreter betonen stets die positiven Folgen der Immigration. Einwanderer "haben eine bessere Arbeitseinstellung, arbeiten länger und sind seltener krank", heißt es in einer Studie des Schatzkanzleramtes. Das Papier beziffert den Beitrag von Immigranten zum Bruttoinlandsprodukt auf rund sechs Milliarden Pfund (acht Mrd. Euro) pro Jahr. (Quelle: DER STANDARD, Printausgabe, 22.2.2008)
Großbritannien - Probezeit für Binationale Ehen
In Großbritannien sind binationale Ehen schon seit Anfang 2005 neu geregelt - Paare müssen zwei "Probejahre" absolvieren.
Bereits seit 1. Februar 2005 müssen binationale Paare, die gemeinsam im Königreich bleiben wollen, bei den dafür vorgesehenen "register offices" heiraten. Menschen mit Aufenthaltsbeschränkungen müssen sich zuvor mit ihrem/r PartnerIn bei einer dieser Behörde registrieren lassen.
Auch die Vorraussetzungen für eine Eheschließung wurden neu geregelt: Bereits im Inland lebende MigrantInnen mit einer Aufenthaltsgenehmigung über sechs Monaten müssen eine schriftliche Genehmigung des Innenministeriums vorweisen, welche die Heirat genehmigt. Einige Ausnahmen für bestimmte Personen(gruppen) gibt es durch Erlässe des Innenministers. All diejenigen, die nur ein befristetes, bis zu sechs Monate gültiges Visum bekommen haben, müssen wieder ausreisen, um von ihrem Herkunftsland die geforderte Genehmigung für die Einreise zwecks Heirat bekommen.
Ist man dann einmal verheiratet, darf man sofort einer Erwerbstätigkeit nachgehen und aus- bzw. einreisen.
Ferner gilt bereits seit April 2003 eine "Probezeit" für Ehen bzw. wurde die Wartezeit für eine Aufenthaltsgenehmigung von ein auf zwei Jahre erhöht: d.h. der/die PartnerIn muss zwei Jahre lang warten, bevor er/sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen kann. Nach diesen nunmehr zwei Probejahren überzeugt sich das Innenministerium davon, dass während dieses Zeitraums die Ehe wirklich gelebte wurde. Ist das der Fall, wird eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Eine weitere Voraussetzung dafür ist aber, dass das Paar ohne zu Hilfenahme von öffentlichen Geldern wie Sozialhilfe ihren Lebensunterhalt verdient. Auch die Wohnung muss für das Ehepaar sowie, falls vorhanden, Angehörige angemessen sein. Erst dann wird eine permanente Aufenthaltserlaubnis erteilt.
Nach insgesamt drei Jahren kann der/die Drittstaatenangehörige/r die Staatsbürgerschaft beantragen. Sowohl für jene als auch für die Niederlassung nach zwei Jahren ist der Nachweis von Integration (Sprachkenntnisse und Landeskunde) nötig.
Ähnlich auch die Regelung für verlobte Paare. Hier rät jedoch das Innenministerium, gleich zu heiraten. Denn reist man mit dem Status "verlobt" ein, muss man im Falle einer Heirat erneut um einen Aufenthaltstitel ansuchen. In beiden Fällen muss innerhalb von sechs Monaten nach der Einreise geheiratet werden, damit der Aufenthaltstitel nicht verfällt. Im Unterschied zu Ehepartnern haben verlobte binationale Paare jedoch keine automatische Arbeitserlaubnis, Angehörige sind nicht zur Einreise zugelassen, außer in Härtefällen.
All diejenigen, die bereits seit mehr als vier Jahren in einer Ehegemeinschaft außerhalb des Landes leben, sind von diesen Regelungen nicht betroffen: der /die PartnerIn bekommt bei einem Umzug nach Beantragung und Gewährung eines Ehe-Visas ein permanentes Aufenthaltsrecht, ohne die beiden "Probejahre". Auch diejenigen, bereits im UK lebenden Paare, die bereits vor dem 1. Februar 2005 der "registrar office" die geplante Heirat gemeldet haben, sind davon nicht betroffen.
Die Beamten dieser Behörden haben zudem die Pflicht, jede ihm/ihr verdächtige Heirat der Einwanderungsbehörde zu melden. Das Gesetz wird wie in Frankreich mit den so genannten Scheinehen begründet. Seitens der Regierung freut man sich, dass die Scheinehen von 2.700 im Jahr 2003 auf 2.200 im Jahr 2004 gesunken seien. Eine weitere Reduzierung sei durch das neue Gesetz zu erwarten. Menschenrechtsgruppen kritisieren in diesem Zusammenhang hingegen vor allem die Pauschalverdächtigungen aller binationaler Ehen, die tatsächlichen Fälle von aufdeckten "Scheinehen" stünden in keiner Relation dazu. Jährlich werden im Vereinigten Königreich rund 75.000 binationale Ehen geschlossen.
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