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Gesellschaft, Politik und Bewusstsein

Bericht über gezielte Visavergabe an Go-Go-Tänzerinnen

Einen "Visa-Skandal im Innenministerium" ortet das Nachrichtenmagazin "News". "Seit Jahren" würden bestimmte Künstleragenturen bei der Visa-Erteilung für Go-Go-Tänzerinnen "vorrangig und positiv behandelt", heißt es in der aktuellen Ausgabe des Magazins. Damit werde "auf Geheiß des Innenministeriums" Tänzerinnen, die für bestimmte Clubs arbeiten, die Erlangung des Aufenthaltstitels erleichtert.

Laut Innenministeriums-Sprecher Rudolf Gollia wird der Angelegenheit "jetzt nachgegangen". Es handle sich offenbar um länger zurückliegende Vorwürfe und die betroffene Abteilung gebe es nach einer Restrukturierung wieder. "Die Nachfolgeabteilung versucht, Licht in die Sache zu bringen".

BIA-Chef Martin Kreutner bestätigte, dass eine Auskunftsperson mit dem Büro für Interne Angelegenheiten Kontakt aufgenommen habe. Ob strafrechtlich relevante Fakten vorliegen, könne man derzeit noch nicht beurteilen.

Die Sonderbestimmungen, die Visa-Erteilungen für Go-Go-Tänzerinnen erleichtert haben sollen, sind nach Angaben des Innenministeriums 2004 abgeschafft worden. "Diese Praxis wurde mit 17. Mai 2004 beendet. Durch das Inkrafttreten des Fremdenrechtspaketes (mit 1.1.2006) gibt es keine gesetzliche Basis für derartige Sonderbestimmungen", hieß es in einer Aussendung.

Der für kurzfristigen Aufenthalt zuständige Bereichsleiter, Peter Widermann, erklärte nun zu den Sonderbestimmungen: in einem alten Rundschreiben des Innenministeriums sei informiert worden, "dass prinzipiell eine Rückfrageverpflichtung bei der Vergabe von Aufenthaltstiteln, so jemand für eine Agentur bzw. einen Club tätig werden wollte, eingehalten werden musste". Voraussetzung sei, dass im Vorfeld umfangreiche gewerberechtliche, veranstaltungsrechtliche und sicherheitsrelevante Kontrollen durchgeführt wurden. "Haben Agenturen bzw. Clubs alle Bestimmungen erfüllt, waren die Mitarbeiter des Außenamtes von einer Rückfrage beim Innenministeriums befreit."

Entsprechende Visa-Regelungen werden in Österreich allerdings recht großzügig gehandhabt, zumindest was die Berufsgruppe "Showtänzerinnen" betrifft. Sie fallen seit der Novelle zum Fremdengesetz von 1998 unter den Sammelbegriff Künstler und Künstlerinnen. Und deren Anträge auf Aufenthalt können ohne Rückfrage der österreichischen Botschaften im Innenministerium erteilt werden. Als Hilfestellung hat das Ministerium eine Liste von "Auftrittslokalitäten" erstellt, die auch rund 100 heimische Sexclubs beinhaltet.

(Quelle: Der Standard, 13. Februar 2008)

[Kommentar: Ehepartner von Österreichern werden abgeschoben, Mitarbeiter von Sexclubs dagegen können als "Künstler" problemlos Einreisevisa erhalten - eine überraschene Lektion zum Thema Fremdenrecht in Österreich ... Nichts gegen Gogo-Tänzerinnen, sie sind eine Berufsgruppe wie andere auch - aber die Familienangehörigen von ÖsterreicherInnen sollten rechtlich nicht schlechtergestellt sein !]




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