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Fallbeispiel einer Chinesisch-Österreichische Ehe (2006)

Chinesische Ehepartnerin eines Österreichers abgeschoben

Fremdenpolizei zerreißt erstmals binationale Ehe - Chinesin stellte Niederlassungs-Antrag, der nicht beantwortet wurde.
          Ein Monat lang saß die Chinesin Zou Youeying (40) auf der Wiener Rossauerlände in Schubhaft. Für die Fremdenbehörden war sie illegal im Land, obwohl sie nach ihrer Eheschließung mit einem Österreicher guten Glaubens - und der vorjährigen Gesetzeslage entsprechend - einen Niederlassungsantrag gestellt hatte, der bisher noch nicht beantwortet worden ist. So wie bundesweit rund 100 andere Betroffene auch, die derzeit - wie der Standard berichtete - in Angst vor Inhaftierung leben.
          Am Donnerstag in aller Frühe nun wurde wurde Zou Youeying (deren Fall vergangene Woche im ORF-Report geschildert wurde) aus ihrer Zelle geholt und zum Flughafen gefahren. Mit einem von österreichischer Seite bezahlten Ticket wurde sie - via Moskau - ins Flugzeug nach Peking gesetzt, wo sie am Freitag um 8.45 Uhr Ortszeit ankam: Die erste von den Behörden trotz Widerständen und Rechtsschritten vollzogene Abschiebung aus dem Kreis binationaler Ehepaare.
          "Diese Abschiebung ist ein extrem unfairer Schritt", sagt dazu Rechtsanwalt Stephan Wehrberger aus der Wiener Kanzlei Herbert Hochegger, die den Fall der Chinesin und ihres Mannes vertritt. Immerhin habe sich die Frau nach ihrer Heirat im Mai 2005 streng gesetzeskonform an die Behörden um Aufenthaltsberechtigung gewandt - und nicht voraussehen können, dass das neue Niederlassungsrechts sie Anfang 2006 zur Illegalen machen werde.
          "Bis zu letzten Minute"- so Wehrberger - habe man deshalb im Innenministerium interveniert, um den Abtransport zu verhindern. Ohne Erfolg, da der Berufung gegen einen Abschiebungsbescheid laut neuem Fremdenpolizeigesetz keine aufschiebende Wirkung mehr zukommt. "Das Verfahren muss nach den derzeit herrschenden Gesetzen abgewickelt werden", meint denn auch der zuständige Ministerialbeamte, Berndt Körner im Standard-Gespräch.
          Völlig unklar sei jetzt, was mit Zou Youeying nach der erzwungenen Rückkehr in China geschehen werde, merkt zu alledem Peter Marhold von der Flüchtlingshilfsgruppe Helping Hands an. Die Frau habe in der Vergangenheit in Österreich auch um Asyl angesucht, weil sie daheim die Einweisung in ein Arbeitslager fürchtete. Dieses Verfahren sei negativ beschieden worden, heißt es dazu aus dem Ministerium. Es spreche nichts dagegen, dass sie - wie es das neue Niederlassungsgesetz bestimmt - an der österreichischen Botschaft in Peking, also aus dem Ausland, Aufenthaltsantrag stelle.
          Von einem "Schubhaftexzess" seit Inkrafttreten des Fremdenpakets im Jänner 2006 sprach am Donnerstag Grünen-Menschenrechtssprecherin Terezija Stoisits. Die Zahl der Inhaftierten sei seit Jänner 2006 "um 40 Prozent gestiegen".

Ehemann muss Abschiebe- und Schub¬haftkosten für seine Frau bezahlen
Fremdenpolizei stellt 6.079 Euro in Rechnung - Adolf Brichta kämpft um Gattin Zou Youeying: "Republik hat mir Frau genommen".
          Adolf Brichta kann es nicht fassen: "Jetzt hat die Fremdenpolizei auch noch eine Rechnung geschickt: 6.079 Euro, zu zahlen binnen 14 Tagen, für die Schubhaft- und Abschiebekosten meiner Frau", berichtet der 41-Jährige aufgeregt am Telefon.
          Selbst die Flugtickets der zwei Fremdenpolizisten, die Brichtas Ehefrau Zou Youeying auf dem unfreiwilligen Flug von Wien nach Peking begleitet haben, würden in dem am Mittwoch zugesandten Schreiben in Rechnung gestellt: Die bisher letzte Entwicklung in der Affäre um die 37-jährige Chinesin, die vergangenen Freitag außer Landes geschafft wurde - obwohl sie mit einem Österreicher verheiratet ist und auf dieser Grundlage vergangenes Jahr einen Antrag auf Aufenthaltsrecht gestellt hatte.
          Für ihren Ehemann waren die Tage seither eine Nervenprobe. Nacht für Nacht - so erzählt er - hypnotisiere er das Telefon. Bisher habe es gegen drei Uhr immer geläutet, mit Zou Youeying im fernen Shanghai (wo es dann zwölf Uhr Mittag ist) am anderen Ende. "Dann besprechen wir, wie es ihr gelingen kann, ihren Antrag auf Aufenthaltsbewilligung - so wie es das Gesetz verlangt - in China zu stellen. Papiere hat sie nämlich keine, seit ihr bei der Einreise in Peking ihr chinesischer Pass abgenommen worden ist."
          "Wenn jemand einmal abgeschoben worden ist, kommt er nicht so einfach wieder nach Österreich hinein", meint auch Rechtsanwalt Stephan Wehrberger aus der Wiener Kanzlei Herbert Hochegger, die die Chinesin vertritt. Die Frage sei, wie jemand ohne Papiere im österreichischen Konsulat von Shanghai vorstellig werden könne.
          Und auch wenn dies ginge: "Wer weiß, wie die in Österreich zuständige Aufenthaltsbehörde, die Wiener MA 20, entscheidet?" Ganz abgesehen von der Frage, ob die chinesischen Behörden der Frau für die Ausreise einen neuen Pass ausstellen würden.
          Zumindest die Antragstellung in Shanghai könnte indes problemlos vonstatten gehen: "Wir haben dem Rechtsanwalt unsere Kooperation zugesagt. Zou Youeying kann ihren Antrag in Shanghai auch ohne Pass einbringen", heißt es aus dem Außenministerium in Wien. Doch das ist Adolf Brichta zu wenig. Er will jetzt selbst nach China reisen - auf eigene Kosten, versteht sich.
          "Geld hab ich eh keins", gibt sich der arbeitslose Kellner abgeklärt. Zumute sein dürfte ihm anders: "Die Republik hat mir die Frau genommen."

"Ich will wieder nach Wien zurück"
Nach ihrer Abschiebung war das Schicksal der in Österreich verheirateten Chinesin Zou Youeying ungewiss. Der Standard fand die verzweifelte Frau bei ihrer Schwester in Ostchina. Der Fall sorgt für politische Aufregung.
          Zou Youeying weiß immer noch nicht, was ihr eigentlich passiert ist. Tief in Ostchina, in der Provinz Zhejiang im Städtchen Haikou, ist die mit einem Österreicher verheiratete Chinesin nach ihrer Abschiebung bei der Familie ihrer Schwester untergekommen.
          "Es ist wie ein Albtraum. Ich habe solche Kopfschmerzen", schluchzt sie am Telefon. "Ich will wieder nach Wien zurück, aber ich weiß doch gar nicht, was ich tun muss. Ich bin nicht so gebildet." Wenn ihr Mann, Adolf Brichta (41), nur erst einmal in Schanghai ist, will sie mit ihm beim österreichischen Konsulat vorsprechen und ihre Papiere einreichen.
          Zou Youeying hat ihren chinesischen Pass bei sich. In China kann sie sich frei bewegen. Und doch traut sie sich nicht aus dem Haus ihrer Schwester. Die 37-jährige Frau hat Angst, dass die Nachbarn tuscheln könnten. "Wenn die erfahren, dass ich abgeschoben wurde, müssen die dann nicht glauben, ich sei in Österreich zur schlimmen Verbrecherin geworden? Was habe ich denn getan, dass man mich so behandelt?"
          Wie DER STANDARD berichtete, ist die 37-Jährige ein Opfer des neuen Fremdengesetzes, für das Innenministerin Liese Prokop (VP) verantwortlich ist. Die Chinesin war vor fünf Jahren ohne gültige Papiere eingereist, hat nach ihrer Heirat im Vorjahr aber völlig legal einen Niederlassungsantrag gestellt. Dessen Erledigung zog sich allerdings in die Länge - bis Anfang 2006 das neue Niederlassungsgesetz in Kraft trat, das plötzlich nur mehr Anträge im Ausland zulässt. Deshalb wurde Zou Youeying nach einmonatiger Schubhaft per Flugzeug abgeschoben.
          Die 100 Euro, die ihr ihr Mann bei einem Haftbesuch mitgebracht hatte, reichten gerade aus für eine Eisenbahnkarte nach Wenzhou. "Mein Vater ist vor zwei Monaten gestorben, meine Mutter schon vor 20 Jahren. Ich habe nur mehr die Familie meiner Schwester." Wie berichtet, hat das Außenamt in Wien Hilfe zugesagt. Doch beim österreichischen Konsulat in Schanghai hat man bisher "nur aus der Presse" von dem Fall erfahren. "Wenn Frau Zou einen Antrag stellt, werden wir ihn prüfen", betont der Konsul auf STANDARD-Anfrage.
          Der Fall sorgte am Donnerstag in Österreich für zahlreichen Reaktionen - vor allem der Umstand, dass die Fremdenpolizei dem Ehepaar auch noch 6079 Euro für die Abschiebung in Rechnung stellt. SOS-Mitmensch sprach von einer "unfassbaren Grausamkeit der Behörden". Grünen-Menschenrechtssprecherin Terezija Stoisits kündigte eine parlamentarische Anfrage an Innenministerin Prokop an. Die strafrechtlich unbescholtene Chinesin sei "wie eine Schwerverbrecherin" abgeschoben worden, nun werde sie in China einen weiteren Aufenthaltsantrag stellen, so Stoisits. Es bestehe der Verdacht, dass hier "Kosten für nichts und wieder nichts verursacht worden sind".
          Die freiheitliche Abgeordnete Helene Partik-Pablé hingegen zeigte sich, wie so oft in Fremdenrechtsfällen, gnadenlos: "Die Abschiebung war gesetzeskonform."
          Der Ehepartner kann allerdings nur dann in die Pflicht genommen werden, wenn er eine Verpflichtungserklärung unterschrieben hat, was er tun muss, will der ausländische Partner einen Aufenthaltstitel erlangen. Gibt es diese Verpflichtungserklärung nicht, richtet sich diese Forderung an den Fremden selbst, wobei der Bescheid natürlich nicht zugestellt werden kann, solange die Person im Ausland ist. Allerdings ist das wiederum eine zusätzliche Hürde für die Wiedereinreise nach Österreich. Was auch passiert: haben Schubhäftlinge Bargeldbeträge bei sich, werden die eingezogen.....




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