bangkok flug thailand


Aufenthaltsverbote für Ausländer in Österreich

Eine Person, gegen die ein Aufenthaltsverbot verhängt wurde, hat Österreich zu verlassen und darf für eine bestimmte Zeit (meist fünf bis zehn Jahre) nicht nach Österreich einreisen.
          Mit einem Aufenthaltsverbot können nur "Ausländer" belegt werden, Personen die bereits die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen sind nicht betroffen - Ausländer allerdings auch dann, wenn sie sich rechtsmäßig im Land aufhalten. Diese Maßnahme wird dadurch gerechtfertigt, dass die betreffende Person durch seinen Aufenthalt die "öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit oder andere öffentliche Interessen" gefährdet.
          Folgende Umstände können als eine solche Gefährdung angesehen werden und somit zu einem Aufenthaltsverbot führen:

  • Mittellosigkeit (Ausländer sollten keine Sozialhilfe beantragen !!!)
  • Schwarzarbeit
  • Verwaltungsübertretungen: Diese müssen mehrfach vorliegen, also eine Häufung von Verstößen gegen Melde-, Ausländerbeschäftigungs- oder Fremdengesetz
  • Vorsätzliche falsche Angaben im fremdenrechtlichen Verfahren
  • Scheinehe, Scheinadoption
  • Prostitution, Zuhälterei
  • Strafurteil: Eine unbedingte Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine (teil)bedingte Freiheitsstrafe von über sechs Monaten
  • Schlepperei: Wenn für die Schlepperei ein Vermögensvorteil gewährt wurde, hat dies eine strafrechtliche Dimension

Also Vorsicht !




No ©opyright 2008 Thai Apple (GNU/Open Source)


Take a bite !


Das frische Thailand Netzwerk